Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis
Beim Kauf eines zugelassenen Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis ist es erforderlich, das Fahrzeug unverzüglich ab- oder auf den neuen Fahrzeughalter umzumelden.
Notwendige Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder des bisherigen Zulassungsbezirkes
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Formulare:
Links:
- Online-Zulassungsbehörde
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Informationen des BayernPortals: